Hundehaltung: Keine Kurspflicht mehr seit 1. Januar 2017
„Das nationale Hundekurs-Obligatorium endete am 31. Dezember 2016. Nach dem Entscheid des Parlaments für die Abschaffung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Streichung aus dem Tierschutz per 1. Januar 2017 beschlossen.
Da auf kantonaler Ebene im geltenden Hundegesetz keine Bestimmung zu einer generellen Kurspflicht enthalten ist und auch in der eben erst abgeschlossenen Vernehmlassung zur Revision des Hundegesetzes von keiner Seite entsprechende Anträge vorgebracht worden sind, müssen die Hundehalter/innen im Kanton St. Gallen in Zukunft keine obligatorischen Kurse besuchen.
Freiwillige Kurse sind dennoch sinnvoll und werden empfohlen, besonders für Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten. Gemäss einer Evaluation ist die SKN-Ausbildung sowohl bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern auf ein überwiegend positives Echo gestossen.“
Quelle: Neckertal aktuell Nr. 2/2017
Ich biete für Interessierte weiter Kurse an. Unsere Welpenkäufer sollen bestmöglichst auf ihre neue Aufgabe vorbereitet werden.
In Gruppen oder Einzelstunde, Verhaltensberatung!